Sie möchten in die Schweiz einreisen, um zu arbeiten? Das eigene Land für einige Monate oder Jahre zu verlassen, ist eine weitreichende Entscheidung. Es ist also wichtig, über verlässliche und gute Informationen zu verfügen, um diesen Entscheid später nicht zu bereuen.
Die Sprachgrenzen der Schweiz verlaufen ziemlich parallel zu den Kantonsgrenzen. Es gibt zweisprachige (Französisch/Deutsch) Städte, wie Biel/Bienne und Fribourg/Freiburg. Viele Deutschschweizer sprechen und verstehen Französisch, umgekehrt ist die deutsche Sprache zahlreichen Frankophonen geläufig. Italienisch ist vielen Schweizern ebenfalls bekannt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Broschüre "Leben und Arbeiten in der Schweiz".

Jede in der Schweiz wohnhafte Person untersteht dem Versicherungsobligatorium. Alle Mitglieder der Familie, Erwachsene wie Kinder, sind individuell versichert. Jede Person muss sich innerhalb von drei Monaten nach Einreise in die Schweiz versichern. Der Versicherte kann den Krankenversicherer frei wählen.
Ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, welche keine Niederlassungsbewilligung C besitzen, ihren steuerrechtlichen Wohnsitz jedoch in der Schweiz haben, werden die Steuern direkt vom Lohn abgezogen (Quellensteuer). Die Höhe variiert je nach Kanton. Bei Bruttolöhnen über CHF 120'000 wird im Nachhinein eine Abrechnung vorgenommen. In bestimmten Kantonen wird die Kirchensteuer von allen Steuerpflichtigen erhoben. Die Steuererhebung für Grenzgängerinnen und Grenzgänger hängt von verschiedenen Faktoren ab: wie z.B. Wohnort und Arbeitsort.
In den städtischen Grossräumen ist es schwierig, eine passende Wohnung zu finden. Die Mietzinse sind meistens ziemlich hoch. Besuchen Sie die spezialisierten Webseiten für Wohnungssuche oder wenden Sie an eine Immobilienverwaltung.
| Informationen pro Staat | ||||||||
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