Aktuell - 22.08.2011_2
22.08.2011 - EU 8 Öffnung
- volle Personenfreizügigkeit für die Staatsangehörigen von acht osteuropäischen Ländern: Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn

Seit dem 1. Mai 2011 gilt auch für die EU-8 Staaten die volle Personenfreizügigkeit in der Schweiz. Damit fallen die Kontingente und der Inländervorrang weg. Im Rahmen der flankierenden Massnahmen werden die Lohn- und Arbeitsbedingungen intensiver kontrolliert, damit diese weitere Öffnung des Arbeitsmarktes nicht zu einem Lohn- und Sozialdumping führt.
Da bis anhin die Kontingente für diese Staaten nur gerade einmal in den letzten Jahren voll ausgeschöpft worden sind, erwartet das Staatssekretariat für Wirtschaft, SECO keine drastische Zuwanderung. Sollte jedoch die Zuwanderung aus den EU-8-Ländern explosionsartig zunehmen, hat die Schweiz die Möglichkeit von der sogenannten "Ventilklausel" Gebrauch zu machen. Was heisst das? Sollte die Zuwanderung 10 Prozent über dem Durchschnitt der Zuwanderung aus diesen Ländern der letzten drei Jahre liegen, könnten im darauffolgenden Jahr erneut Kontingente eingeführt werden.
Die volle Personenfreizügigkeit gilt noch nicht für jedes EU-Land: Für Bürgerinnen und Bürger aus Bulgarien und Rumänien gelten weiterhin Zulassungsbeschränkungen. Für diese zwei Länder erfolgt die volle Personenfreizügigkeit voraussichtlich im Jahr 2016. Auch bei diesen zwei Ländern kann bei einer übermässigen Einwanderung, die Ventilklausel angerufen werden.
Informationen zu den Arbeitsbewilligungen finden Sie auf der Homepage des
Bundesamtes für Migration oder beim entsprechenden Amt für Migration des jeweiligen Kantons in dem Sie gerne Ihre Arbeit aufnehmen möchten.