Die Schweiz und die EU anerkennen gegenseitig die Ausbildungsabschlüsse für jene Berufe, die in einzelnen Mitgliedstaaten "reglementiert" sind. In der Schweiz gibt es keine nationale Gesetzgebung, welche die Feststellung von akademischen Äquivalenzen einheitlich regelt. Die nationale Kontaktstelle im Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT informiert über das Vorgehen und die zuständigen Bewilligungsbehörden.
Für die Anerkennung eines Universitätsdiploms wenden Sie sich bitte an die Rektorenkonferenz für Schweizer Universitäten CRUS.
Für die Anerkennung einer Ausbildung einer Fachhochschule oder einer Berufsbildung, wenden Sie sich bitte an das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT.